Zunehmende bürokratische Regulierungen führen häufig zu einer Einschränkung der verfügbaren Zeit im Beruf des Lehrenden an der Schule. Für die Pflege der Chemiesammlung, die Vorbereitung von Experimenten für die SuS, aber auch für die Überprüfung und Behebung von Mängeln durch Instandsetzungs- und Entsorgungsmaßnahmen (bspw. in der Chemiesammlung) im Rahmen der regelmäßig-durchzuführenden Gefährdungsbeurteilungen bleibt kaum Zeit, um letztlich den Vorgaben der Sicherheits- und Gefahrstoffrichtlinien gerecht zu werden. Folglich ist es nicht abwegig, im äußersten Fall mit einer Einschränkung der Beschulung im Fach Chemie zu rechnen, welche sich unmittelbar auf die Qualität des Chemieunterrichtes auswirken kann.
Durch unsere Dienstleistungen möchten wir Ihnen letztlich diese Zeit geben, um auch für den Erhalt des selbstständigen Experimentierens der SuS an einer sicher-ausgestatteten Schule zu plädieren, indem wir Ihre Chemiesammlung durch erforderliche Maßnahmen (z.B. Sortieren, Entsorgen) wieder instand setzen. Bitte beachten Sie dazu auch die maßgeschneiderten Dienstleistungskategorien hinsichtlich der Bedürfnisse an Ihrer Schule und den damit verbundenen notwendigen Maßnahmen.
Service für Bildungseinrichtungen (Schulen, Universitäten, Ausbildungsstätten):
Wir entsorgen Ihre Chemikalien aus den Fach- oder NaWi-Räumen der Schule, Bildungseinrichtung, etc. und beraten Sie vor Ort hinsichtlich moderner Lagerkonzepte, um eine zeitgemäße und transparente Lagerung von Gefahrstoffen zu ermöglichen, sodass die Fachräume Ihrer Einrichtung in einen sicheren Zustand versetzt werden. Gegebenenfalls werden wir in Ihren Fachräumen Eingangsmessungen hinsichtlich potentiell vorhandener Luftschadstoffe, z.B. aus nicht-abgesaugten Chemikalienschränken oder schadhaften Gebinden durchführen, falls dies im Rahmen der zu ermittelnden Gefährdungen für eine sich anschließende Gefährdungsbeurteilung notwendig ist.
Außerdem bieten wir Ihnen kostengünstige Gebrauchschemikalien (recycelte Chemikalien) als Rückläufer aus Apotheken und Universitäten an, um die Umwelt zu schützen und im Sinne der Nachhaltigkeit zu handeln. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter + 49 176/477 40 233 oder schreiben Sie uns eine E-Mail direkt an schule@chemikalienservice.de .
Für die Anmeldung von einzelnen, bereits aussortierten Gebinden oder identifizierten Mengen von Abfallgruppen benutzen Sie bitte das Formular zur Anmeldung:
Sollten Sie noch erlaubte, aber dennoch brisante Gefahrstoffe entsorgen wollen, die Sie eigentlich noch gerne für Demonstrationsexperimente einsetzen möchten, raten wir Ihnen zur Entsorgung/ Recycling und bieten Ihnen für diese Zwecke individuelle Experimentalvideos auf Anfrage an.
Hinweise zur besonderen Vorsicht beim Umgang mit (alten) Chemikalien in der Schule:
Verklumptes Ammoniumnitrat sollte keinesfalls durch mechanischen Einfluss (Reibung, Stoß oder Schlag) zerkleinert werden. Es besteht Explosionsgefahr!
Ammoniumdichromat gilt als explosionsgefährlich und sollte nach Möglichkeit entsorgt werden.
Diethylether bildet Peroxide. Gefäße sollten niemals restlos entleert oder alter Diethylether eingedampft werden. Explosionsgefahr!
Kalium bildet im Laufe der Zeit gelbe Krusten von gefährlichen Oxiden, die explosionsgefährlich sind.
Pikrinsäure sollte mit Wasser phlegmatisiert sein. Das Gefäß sollte keinen Metalldeckel besitzen, ansonsten können sich gefährliche Metallpikrate bilden, die explosionsgefährlich sind.
Ammonikalische Silbersalzlösungen oder alte Silbernitratlösungen sollten lichtgeschützt und nicht lange aufbewahrt werden. Sie können – falls möglich – mit alkalischer Ascorbinsäurelösung umgesetzt werden.
Weißer Phosphor darf an Schulen nicht mehr gelagert werden. Bis zur Entsorgung sollte der Phosphor in einem Standgefäß unter ausreichend Absperrwasser gelagert und das Gefäß wiederum in einer Metallbüchse in Sand gestellt werden. Die Büchse sollte an einem frostfreien Ort in einem verschlossenen Schrank bis zur Entsorgung aufbewahrt werden.
Feuchter roter Phosphor bildet giftige Phosphane. Gefäß nur im Abzug öffnen!
Radikalstarter (Cumolhydroperoxid, Azobisisobutyronitril, Dibenzoylperoxid) sind vorsichtig zu handhaben!
Verunreinigtes Kaliumchlorat sollte entsorgt werden!
Verunreinigtes Natriumazid sollte ebenfalls entsorgt werden!
Spezielle Angebote:
Wir nehmen Ihnen zum Beispiel überschüssige Gebrauchschemikalien entgegen und bieten sie wieder Schulen an. Sie können bei uns aber auch Gebrauchschemikalien als Rückläufer aus Apotheken erhalten.
Wir vermitteln Ihre überschüssigen Laborgeräte an Bildungseinrichtungen, die diese Materialien benötigen können.
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 176/477 40 233 oder schreiben Sie uns eine E-Mail direkt an info@chemikalienservice.de .
Als Fachhändler für asecos Sicherheitsschränke bieten wir Ihnen individuelle Lagerkonzepte an.
Nützliche Links:
Broschüre „Chemieunterricht – aber sicher!“
D-GISS Verwaltungssoftware für Ihre Chemikaliensammlung
Stoffliste zur DGUV Regel 113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“
Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) der DGUV NRW
„Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien“ der BG RCI und BGHM
Recycelte Chemikalien in unterschiedlichen Spezifikationen***
Aceton
Aktivkohle
Aluminiumacetat
Aluminiumchlorid Hexahydrat
Aluminiumhydroxid
Aluminiumoxid
Aluminiumsulfat
Ameisensäure, ω = 25 %
Ameisensäure, ω = 85 %
Amidoschwefelsäure
Ammoniaklösung, ω = 25 %
Ammoniumacetat
Ammoniumaluminiumsulfat
Ammoniumcarbonat
Ammoniumchlorid
Ammoniumeisen(II)-sulfat Hexahydrat (Mohrsches Salz)
Ammoniumeisen(III)-sulfat
Ammoniumhydrogencarbonat
Ammoniummolybdat
Ammoniumoxalat
Ammoniumsulfat
Ammoniumthiocyanat
Ascorbinsäure
Bariumchlorid Dihydrat (Achtung: limitierendes Gesetz zur Verwendung: Mutterschutzgesetz; Substitutionsprüfung)
Bariumhydroxid
Bariumnitrat (Achtung: limitierendes Gesetz zur Verwendung: Mutterschutzgesetz; Substitutionsprüfung)
Bärlappsporen (Lycopodium) (Substitutionsprüfung)
Benzoesäure
Bolus rubrum
Borsäure (Achtung: limitierendes Gesetz zur Verwendung: Mutterschutzgesetz; Substitutionsprüfung)
Brom (Achtung: limitierendes Gesetz zur Verwendung: Mutterschutzgesetz; Substitutionsprüfung)
Bromphenolblau
Bromthymolblau
Bromkresolgrün
Bromkresolpurpur
1-Butanol (Substitutionsprüfung erforderlich)
2-Butanol
tert.-Butanol
2-Butanon (Methylethylketon)
Buttersäure
n-Butylacetat
tert.-Butylmethylether (als Ersatz für Diethylether, da keine Bildung von Peroxiden)
Calciumcarbonat
Calciumchlorid Dihydrat
Calciumfluorid
Calciumhydroxid
Calciumoxid
Calciumphosphat
Calciumsulfat Hemihydrat (Gips)
Calciumsulfat Dihydrat
Calciumphosphat (tertiär)
Campher
Citronensäure Monohydrat
Dextrin
EDTA
Eisen (Pulver)
Eisen(III)-chlorid Hexahydrat
Eisenocker (Probe)
Eisen(III)-oxid
Eisen(II)-sulfat Heptahydrat
Eisen(II)-sulfid (in Stangen, Brocken, Pulver)
Erde, rot (Probe)
Erde, gelb (Probe)
Essigsäure, ω = 30 %
Essigsäure (Eisessig), ω = 100 %
Essigsäureanhydrid (Tätigkeitsbeschränkung /-verbot gemäß MuSchG)
Essigsäureethylester (Ethylacetat)
Ethanol, ω = 96 %, vergällt mit 1 % MEK
Gerbsäure
D(+)-Glucose
Glycerin wasserfrei
Glycerin, ω = 85 %
Graphitpulver
Guajazulen
Gummi arabicum
Harnstoff
n-Heptan
Hexamethylendiamin
Indigo
Iod (Experimente zur Sublimation; Experimente zu Redox-Rkt, z.B. Magnesiumplv. und Iod mit Wassertropfen zur Reaktion bringen)
Kaliumacetat
Kaliumaluminiumsulfat (Alaun), z.B. zur Kristallzüchtung
Kaliumbromid
Kaliumcarbonat
Kaliumchlorat (für den Gummibärchen-Versuch) (Tätigkeitsverbot SuS; Substitutionsprüfung)
Kaliumchlorid
Kaliumchrom(II)-sulfat Dodecahydrat (z.B. zur Kristallzüchtung; Experimente durch SuS ab Klasse 5 erlaubt)
Kaliumcitrat
Kaliumdihydrogenphosphat
Kaliumhexacyanidoferrat (II)-Trihydrat (gelbes Blutlaugensalz)
Kaliumhexacyanidoferrat (III) (rotes Blutlaugensalz)
(Die Blutlaugensalze dienen z.B. zur Darstellung von Berliner Blau)
Kaliumhydrogencarbonat
Kaliumhydrogensulfat
Kaliumhydrogentartrat
Kaliumhydroxid, crudum (roh) (z.B. zur Herstellung von Schmierseife)
Kaliumiodat
Kaliumiodid (z.B. für den Elefanten-Zahnpasta Versuch)
Kaliumnatriumtartrat (Seignettesalz), z.B. zur Zubereitung der Fehlingschen Lösung II
Kaliumnitrat, z.B. als Alternative zum Gummibärchenversuch mit Holzkohle o. Schwefel)
Kaliumoxalat
Kaliumpermanganat, z.B. für den Vulkanversuch mit Glycerin, als Anfärbe- und Oxidationsmittel (Tätigkeitsbeschränkung /-verbot gemäß MuSchG; Substitutionsprüfung)
Kaliumpyrosulfit
Kaliumsulfat
Kaliumsulfit (z.B. als Reduktionsmittel für Kaliumpermanganat)
Kaliumtartrat
Kaliumthiocyanat, z.B. zur Darstellung von künstlichem Blut mit Eisen(III)-Ionen
Kieselsäure
Kupfer (Folie, Späne)
Kupfer(II)-acetat
Kupfer(II)-chlorid
Kupfer(II)-hydroxidcarbonat (zur Veranschaulichung der Patina auf Kupferdächern)
Kupfer(II)-nitrat
Kupfer(I)-oxid
Kupfer(II)-oxid (in Drahtform)
Kupfer(II)-sulfat Monohydrat, z.B. zum Nachweis von Wasser
Kupfer(II)-sulfat Pentahydrat, z.B. zur Kristallzüchtung
Lactose
Lithiumcarbonat
Magnesiumacetat
Magnesiumchlorid Hexahydrat
Magnesiumoxid
Magnesiumsulfat-Heptahydrat
Maisöl
Mangan(II)-chlorid (Tätigkeitsbeschränkung /-verbot gemäß MuSchG; Substitutionsprüfung)
Mangan(IV)-oxid (Braunstein), z.B. als Katalysator zur Darstellung von Sauerstoff aus Wasserstoffperoxid
Marienglas
Mannit
Metallzylinder (verschiedene Metalle in Form von Stäben)
Methanol (Tätigkeitsbeschränkung /-verbot gemäß MuSchG; Substitutionsprüfung)
Menthol
Methylenblau
Methylenblau-Lösung
Methylrot (Na-Salz)
Methylthymolblau (Na-Salz)
Natriumacetat-Trihydrat, z.B. für die Darstellung eines Wärmekissens
Natriumammoniumhydrogenphosphat
Natriumbromid
Natriumcarbonat wasserfrei
Natriumcarbonat-Monohydrat
Natriumcarbonat-Decahydrat
Natriumchlorid
Natriumcitrat
Natriumdihydrogenphosphat
Natriumdisulfit (Natriumpyrosulfit)
Natriumedetat (EDTA Na-Salz Dihydrat)
Natriumhydrogencarbonat
Natriumhydrogenphosphat
Natriumhydrogensulfat (z.B. als saures Salz anstelle des Einsatzes von Säuren)
Natriumiodid
Natriumphosphat Decahydrat
Natriumphosphat Dodecahydrat
Natriumpolyphosphat
Natriumsilicat
Natriumsilicat-Lösung (Natronwasserglas-Lösung)
Natriumsulfat Decahydrat
Natriumsulfat wasserfrei
Natriumsulfit wasserfrei (z.B. als Reduktionsmittel für Kaliumpermanganat)
Natriumthiosulfat Pentahydrat (z.B. zur Iodometrie oder Entsorgung von Brom)
Oxalsäure
Palmitinsäure
Paraffinöl dünnflüssig
Petroleumbenzin, 50 – 70 °C (Tätigkeitsbeschränkung /-verbot gemäß MuSchG; Substitutionsprüfung)
Petroleumbenzin 40 – 80 ° C (Tätigkeitsbeschränkung SuS bis Klasse 4; Substitutionsprüfung)
Petroleumbenzin 100 – 140 °C (Tätigkeitsbeschränkung SuS bis Klasse 4; Substitutionsprüfung)
Phenolphthalein (Achtung: allgemeines Tätigkeitsverbot für Lehrer! Ausnahme über Richtlinie zur Verwendung: RiSU: nur bestimmungsgemäßer Einsatz bei Verwendung für die Herstellung von verdünnter, ethanolischer Phenolphthalein-Lösung. Dabei gilt zu unterscheiden:
Die Tätigkeit von SuS mit einer ethanolisch-wässrigen Lösung von 0,5 % Phenolphthalein- Anteil ist ab Jahrgangsstufe 5 erlaubt.
Die Tätigkeit von SuS mit einer ethanolisch-wässrigen Lösung von 1,0 % Phenolphthalein- Anteil ist ab Jahrgangsstufe 10 erlaubt, sofern das MuSchG beachtet wird. Beschränkungen mit dieser Lösung gelten auch für Lehrer_innen gemäß MuSchG und RiSU! Mit einer Gefährdungsbeurteilung sowie entsprechender Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen ist der Einsatz von reinem Phenolphthalein also durchaus erlaubt, z.B. zur Herstellung der 0,5 % igen Lösung.
Phenolrot
Phosphor (rot), z.B. für die Oxidation (Kontextbezug zur Reibfläche an Streichholzschachteln)
(Ab Jahrgangsstufe 5 ist die Tätigkeit mit rotem Phosphor durch SuS erlaubt.)
Phosphorsäure, ω = 85 % (technisch)
Polyamidschnitzel
1-Propanol
2-Propanol (Isopropanol)
Phthalsäure (ortho-)
Rubidiumchlorid
Saccharose
Salicylsäure (Tätigkeitsbeschränkung /-verbot gemäß MuSchG; Substitutionsprüfung)
Salpetersäure, ω = 65 % (technisch) (Tätigkeitsbeschränkung für SuS bis Klassenstufe 4 Substitutionsprüfung)
Salzsäure, ω = 31-33 % (technisch) (Tätigkeitsbeschränkung für SuS bis Klassenstufe 4 Substitutionsprüfung)
Schwefel (Pulver, Fäden, Stangen, Band) (sublimiert, Blume, kolloidal)
Schweflige Säure (ca. 5 % gelöstes Schwefeldioxid)
Schwefelsäure, ω = 95-96 % (technisch) (Tätigkeitsbeschränkung für SuS bis Klassenstufe 4 Substitutionsprüfung)
Seesand (gereinigt)
Silbernitrat
Silbersulfat
Silicium (Pulver)
Siliciumdioxid (Quarzsand)
Siliconöl
Sorbit
Sorbinsäure
Stärke löslich
Thymolblau (Na-Salz)
Thymolphthaleinlösung
Titrisole (auf Anfrage)
Toluol (Tätigkeitsbeschränkung gemäß MuSchG; Substitutionsprüfung)
p-Toluolsulfonsäure Monohydrat
Valeriansäure (n-Pentansäure)
Vanadium(V)-oxid (Tätigkeitsbeschränkung gemäß MuSchG; Substitutionsprüfung)
Vanillin
Wasserstoffperoxid, ω = 30 % (Ph.Eur.) (Tätigkeitsbeschränkung SuS bis Jahrgangsstufe 4)
Weinsäure
Xylol (Isomerengemisch) (Tätigkeitsbeschränkung SuS bis Jahrgangsstufe 4)
Zink (Blech, Raspel, Granalien)
Zinkchlorid
Zinkacetat
Zinkoxid
Zinksulfat Heptahydrat
Zinn (Granalien)
Zinn(II)-chlorid (Tätigkeitsbeschränkung SuS bis Jahrgangsstufe 4; Substitionsprüfung)
Zinn(II)-sulfat (Tätigkeitsbeschränkung SuS bis Jahrgangsstufe 4; Substitionsprüfung)
***Bitte fragen Sie gerne nach weiteren Chemikalien. O.g. Stoffe stellen nur einen Auszug der zur Verfügung stehenden recycelten Chemikalien dar! Grundlegend sind neben technischen Chemikalien auch andere Spezifikationen (z.B. p.a. oder Ph. Eur.) erhältlich.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch Chemikaliensets mit Individualmengen zusammen, um im Sinne des Umweltschutzes nur die benötigten Mengen der entsprechenden Chemikalien beziehen zu können.
Beachten Sie bitte, dass Einschränkungen im Umgang mit Gefahrstoffen (o.g. Tätigkeitsbeschränkungen und -verbote mit Angaben zur Substitutionsprüfung) nicht für jeden o.g. Stoff angegeben wurde und die anwendende Person/ Nutzer*innen zuvor alle erforderlichen Maßnahmen zur Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich durchführen muss. Für getätigte Angaben in diesem Dokument wird keine Haftung übernommen.
[Anmerkung: Werden grundlegende Gesetze studiert, so lässt sich feststellen, das durchaus noch Vieles möglich ist. Es geht z.B. häufig um die Einschätzung eines Risikos im Umgang mit Gefahrstoffen, welches in Form der Gefährdungsbeurteilung vom Gesetzgeber gefordert wird. Unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen und Dokumentation dieser Einhaltung sind z.B. häufig noch Experimente seitens der Lehrer_innen erlaubt.]